Unterschied zwischen medizinischer Fußpflege & kosmetischer Fußpflege

Die Füße sollen schön und gepflegt aussehen? Oder es liegen Erkrankungen der Haut oder Nägel vor? Wer sich dann auf die Suche nach Unterstützung macht, wird feststellen, Fußpflege ist nicht gleich Fußpflege. Und so geben wir einen aufklärenden Blick im folgenden Artikel: Der Unterschied zwischen medizinischer Fußpflege und kosmetischer Fußpflege.

Was genau gehört zur Fußpflege?

Ist man auf der Suche nach Unterstützung bei der Pflege der Füße, wird dies oft und gern über die Google-Suche gemacht. Doch wer nach Fußpflege sucht, kann dabei schon verwirrende Antworten bekommen. Und nicht immer ist auf dem ersten Blick klar, was die Unterschiede sind.

Die Berufsbezeichnung Fußpflege ist in Deutschland nicht geschützt. Grundsätzlich ist zu beachten, das die Grenze für eine kosmetische Behandlung der Füße immer dort endet, wo eine heilkundliche Tätigkeit beginnt.

Wer folglich nach einer sommerlichen Verschönerung von Füßen oder Nägeln sucht, oder die Entfernung von Hornhaut in der Winterzeit ist oder etwa die Behandlung von Nagelpilz oder Warzen, muss bei der Suche entsprechend aufpassen. Je nach Anwendungsbereich und Vorerkrankung gibt es Vorgaben, wer dabei der richtige Ansprechpartner ist. Und dies macht sich auch in den Bezeichnungen bemerkbar.

Abgrenzung zwischen medizinischer Fußpflege (Podologie) und kosmetischer Fußpflege

Gesunde Füße brauchen grundsätzlich keine medizinische Fachkenntnis. Hier kann die Pflege der Füße zur Verschönerung dienen und vorbeugend vor Fußproblemen gepflegt werden. Die Pflege sowie dekorative Maßnahmen am gesunden Fuß gehören zur kosmetischen Fußpflege, auch Pediküre genannt.

Dazu gehören Dienstleistungen wie beispielsweise ein wohltuendes Fußbad oder ein Peeling, ebenso wie auch eine farbliche Veränderung oder ein Kürzen der Nägel. Aber auch das Entfernen von Hornhaut kann dazugehören, wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Also folglich alles für gepflegte Füße, was entspannt, pflegt und optisch verschönert. Leistungen, welche oft auch in Kosmetikstudios angeboten werden.

Hingegen die medizinische Fußpflege präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlungen durchführt. Wer eine nichtärztliche Heilkunde ausüben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz. Diese kann durch eine entsprechende Ausbildung mit staatlicher Prüfung erlangt werden. Hier gibt es somit eine genaue Abgrenzung zur Arbeit in der medizinischen Fußpflege bzw. als Podologin und des Podologen.

Im Gegensatz dazu steht die kosmetische Fußpflege, hier bedarf es keiner Ausbildung oder Erlaubnis zur Ausübung. Daher dürfen auch nur Leistungen zum Verschönern angeboten werden. Behandlungen von Fußpilz, verdickter oder eingewachsener Nägeln, Hühneraugen oder auch krankhaft verdickter Hornhaut werden hingegen der medizinischen Fußpflege, auch als Podologie bezeichnet, zugeordnet.

Im Fokus steht hierbei die Fußgesundheit und dessen Erhalt, ebenso wie die Linderung von vorhandenen Fußproblemen bzw. Beschwerden oder krankhaften Veränderungen.

Medizinische Fußpflege und wie Podologen arbeiten

Medizinische Fußpflege bedeutet folglich die Krankenbehandlung im Sinne von Heilkundeausübung und ist Ärzten, Heilpraktikern und Podologen vorbehalten. Nur Podologen erhalten eine Zulassung gemäß § 124 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Nur sie können also mit der Krankenkasse die Kosten abrechnen.

Die Podologie und medizinische Fußpflege wird im Bereich der Ausbildung und Ausübung nochmals unterschieden. Diese gilt immer dort, wo die heilkundliche Tätigkeit beginnt. So beispielsweise bei der Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus oder rheumatischen Erkrankungen.

Hier gibt es noch eine weitere Besonderheit, denn hier liegt zumeist eine Verordnung von einer Ärztin oder einem Arzt vor. Diese darf nur mit der Berufsbezeichnung Podologe durchgeführt werden. Denn bei dieser Art der Behandlung bedarf es medizinischer Notwendigkeit und entsprechender Fachkenntnis, da bei diesen Patienten Nerven oder Blutgefäße geschädigt sein können, mit den entsprechenden Folgen (beispielsweise ein diabetisches Fußsyndrom). Eine podologische Behandlung kann hierbei helfen, solche Folgen zu vermeiden.

Kurz zusammengefasst:

Also, wenn das nächste Mal die Frage gestellt wird, ob kosmetische Pediküre oder podologische Fußpflege. Dann dürfte die Antwort schon klarer sein. Kurz gefasst (Zitat IHK Hamburg): „Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Podologie ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß“ (Quelle: https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/gruendung/gruender-abc/medizinische-fusspfleger-podologen-1152554).

Haben Sie noch Fragen zu unserem Thema kosmetische Pflege von Füßen bzw. Podologie (medizinische Fußpflege) oder wie unsere Produkte bei der Arbeit rundum Haut und Nägel unterstützen können, dann schreiben Sie uns gern eine Email an: info(at)ocean-pharma.de

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